| Neben Neuregelungen in der gesetzlichen und
privaten Alterssicherung gestaltete die Regierung mit der
Rentenreform 2001 auch den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge
um. Mehr Rechte für Arbeitnehmer und eine verbesserte
staatliche Förderung sollen diese bisher eher vernachlässigte
Form der Altersvorsorge fördern.
Die betriebliche Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt,
ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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Wie der Name schon sagt, ist sie nur für Arbeitnehmer möglich.
Diese können z.B. im Rahmen der Gehaltsumwandlung einen Teil
ihres Bruttogehalts in ihre Altersvorsorge investieren.
Es gibt im allgemeinen fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge.
Das sind:
Da es sich immer um langjährige Verträge handelt,
sollte sich jeder Arbeitnehmer umfassend informieren!
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