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Die Betriebliche Altersvorsorge

Neben Neuregelungen in der gesetzlichen und privaten Alterssicherung gestaltete die Regierung mit der Rentenreform 2001 auch den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge um. Mehr Rechte für Arbeitnehmer und eine verbesserte staatliche Förderung sollen diese bisher eher vernachlässigte Form der Altersvorsorge fördern.

Die betriebliche Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt, ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie der Name schon sagt, ist sie nur für Arbeitnehmer möglich. Diese können z.B. im Rahmen der Gehaltsumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts in ihre Altersvorsorge investieren.

Es gibt im allgemeinen fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Das sind:

Direktversicherung

Pensionskasse

Direktzusage

Unterstützungskasse

Pensionsfonds

Da es sich immer um langjährige Verträge handelt, sollte sich jeder Arbeitnehmer umfassend informieren!

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